
Wirtschaftsbereich
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung zählt zu den am häufigsten begangenen Straftaten in Deutschland. Die Beschädigung fremden Eigentums ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung nach § 303 StGB unter Strafe steht.
Neben Schadensersatz sind auch die entstandenen Kosten für den Detektiveinsatz bei Ermittlung von Sachbeschädigung und Vandalismus nach §91 Absatz 1 ZPO vom Täter zu tragen.
Wirtschaftskriminelle Handlungen sind laut einer Studie für 86% der Unternehmen in Europa ein ernsthaftes Problem. Es zeigt den enormen Handlungsbedarf der Verantwortlichen. Viele Unternehmen möchten verständlicher Weise nicht, dass derartige Probleme an die öffentlich werden, sondern bevorzugen eine möglichst diskrete Lösung und Beweisführung. In diesen Fällen ist es ratsam, erfahrene, nach den Standards der seriösen Berufsverbände ausgebildete geprüfte Detektive (ZAD), bzw. ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) einzuschalten. Genau die finden Sie in unserer Detektei. Greifen Sie auf unsere Erfahrungswerte zurück und bedienen Sie sich an unserem Wissen. Unsere Detektive sind Ihre Beweisnothelfer bei Rechtsstreitigkeiten aller Art und zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen in jeder Form!
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